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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 54

Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa.✓ richtig
  2. BNein.
  3. CJa, aber nur außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten.
  4. DJa, aber nur Kaninchen und Haarraubwild.
  5. ENein, es sei denn, er ist selbst im Besitz eines gültigen Jagdscheins.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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