Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 50
In welchem Zeitraum ist es verboten, Hecken und lebende Zäune abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen?
Antwortmöglichkeiten
- A1. März bis 30. September.✓ richtig
- B1. April bis 31. Oktober.
- C1. Oktober bis 1. Mai.
- D1. März bis 31. Oktober.
- E1. April bis 30. September.
- F1. April bis 31. März.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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