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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 46

Welche der nachgenannten Aussagen zu gesetzlich geschützten Biotopen sind falsch?

Antwortmöglichkeiten

  1. AMaßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung ökologisch besonders wertvoller Biotope führen können, sind unzulässig.
  2. BGesetzlich geschützte Biotope sind unter anderem Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Pfeifengraswiesen, Quellbereiche, Magerrasen und Heiden.
  3. CDie Jagdausübung in gesetzlich geschützten Biotopen ist zulässig.
  4. DDie Anlage von Wildäckern in gesetzlich geschützten Biotopen ist zulässig.✓ richtig
  5. EGesetzlich geschützte Biotope werden im Rahmen von Schutzgebietsverordnungen ausgewiesen.✓ richtig
  6. FGesetzlich geschützte Biotope werden durch die oberste Naturschutzbehörde festgelegt.✓ richtig

Lösung

Antworten D, E, F sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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