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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 40

Eine neu angelegte Wildwiese wird von einem Maulwurf stark zerwühlt. Dürfen Sie diesen Maulwurf ohne behördliche Erlaubnis fangen und töten?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa.
  2. BNein.✓ richtig
  3. CJa, aber nur außerhalb von Naturschutzgebieten.
  4. DJa, Sie dürfen den Maulwurf aber nur mit einer Lebendfalle fangen und anschließend tierschutzgerecht töten.
  5. ENein, denn Maulwürfe gehören gemäß FFH- Richtlinie zu den streng geschützten Arten.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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