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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 35

Was versteht man unter sogenannten "Fauna-Flora- Habitat - Gebieten (FFH - Gebieten)"?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABesondere Schutzgebiete nach der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.✓ richtig
  2. BFlächen von Gemeinschaftsjagdbezirken mit rein landwirtschaftlicher Nutzung.
  3. CFlächen in Thüringen, die in das Schutzwaldverzeichnis bei der unteren Forstbehörde eingetragen sind.
  4. DBesondere Schutzgebiete gemäß EU-Richtlinie, in denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf.
  5. EBesondere Schutzgebiete gemäß EU-Richtlinie, in denen die Jagdausübung eingeschränkt ist.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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