Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 32
Sie schießen einen Rehbock mit einem offenen Knochenbruch, der mit der Erlegung nichts zu tun hat. Unterliegt dieser Rehbock der amtlichen Fleischuntersuchung, wenn er für den menschlichen Verzehr bestimmt sein soll?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.✓ richtig
- BNein.
- CJa, aber nur bei Fremdverwertung.
- DNein, da eine Verwertung als Lebensmittel generell nicht zulässig ist.
- EJa, aber nur, wenn der Knochenbruch noch nicht verheilt ist.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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