Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 30
In welche Gruppen unterteilt das Bundesjagdgesetz die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten?
Antwortmöglichkeiten
- ACerviden, Boviden und Vögel.
- BSchalenwild, Raubwild, Raubzeug und Wasserwild.
- CHaarwild und Federwild mit Zuordnung zum Schalenwild sowie zum Hoch- und Niederwild.✓ richtig
- DHochwild und Niederwild.
- EBejagbare und nicht bejagbare Wildarten.
- FSchädlinge und Nützlinge.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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