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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 29

Innerhalb welcher Frist ist Wildschaden an einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück anzuzeigen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ASofort.
  2. BInnerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme.✓ richtig
  3. CBis zum letzten Kalendertag des laufenden Monats.
  4. DInnerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme.
  5. EZweimal im Jahr, jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober.
  6. FInnerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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