Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 27
Ein Kraftfahrzeugfahrer fährt ein Reh tot und nimmt das Stück mit zu sich nach Hause. Welcher Tatbestand liegt vor?
Antwortmöglichkeiten
- AJagdwilderei nach § 292 Strafgesetzbuch.✓ richtig
- BStraftat nach § 38 Bundesjagdgesetz.
- COrdnungswidrigkeit nach § 39 Bundesjagdgesetz.
- DDiebstahl nach § 242 Strafgesetzbuch.
- EJagdwilderei nach § 41 Bundesjagdgesetz.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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