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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 27

Ein Kraftfahrzeugfahrer fährt ein Reh tot und nimmt das Stück mit zu sich nach Hause. Welcher Tatbestand liegt vor?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJagdwilderei nach § 292 Strafgesetzbuch.✓ richtig
  2. BStraftat nach § 38 Bundesjagdgesetz.
  3. COrdnungswidrigkeit nach § 39 Bundesjagdgesetz.
  4. DDiebstahl nach § 242 Strafgesetzbuch.
  5. EJagdwilderei nach § 41 Bundesjagdgesetz.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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