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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 26

Was ist im jagdrechtlichen Sinne unter Jagdausübung zu verstehen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANur das Erlegen von Wild.
  2. BNur das Erlegen und Fangen von Wild.
  3. CDas Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.✓ richtig
  4. DNur das Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
  5. EAlle im Zusammenhang mit der Jagdbezirksbewirtschaftung ausgeübte Tätigkeiten.
  6. FNur der Zeitraum vom Ansprechen bis zur Erlegung.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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