Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 26
Was ist im jagdrechtlichen Sinne unter Jagdausübung zu verstehen?
Antwortmöglichkeiten
- ANur das Erlegen von Wild.
- BNur das Erlegen und Fangen von Wild.
- CDas Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.✓ richtig
- DNur das Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
- EAlle im Zusammenhang mit der Jagdbezirksbewirtschaftung ausgeübte Tätigkeiten.
- FNur der Zeitraum vom Ansprechen bis zur Erlegung.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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