Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 22
Sind Jagdausübungsberechtigte benachbarter Jagdbezirke in Thüringen verpflichtet, die Wildfolge zu vereinbaren?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, die benachbarten Jagdausübungsberechtigten müssen in jedem Fall eine schriftliche Vereinbarung zur Wildfolge abschließen.
- BNein, denn die Wildfolge ist gesetzlich geregelt. Die betreffenden Jagdausübungsberechtigten können zusätzlich eine weiterführende schriftliche Wildfolgevereinbarung abschließen.✓ richtig
- CJa, das ist Bestandteil weidgerechter Jagd.
- DNein, denn Wild ist herrenlos.
- EJa, hierbei ist eine mündliche Vereinbarung ausreichend, wenn diese von mindestens zwei weiteren Personen bezeugt werden kann.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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