Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 18
Bei welcher Institution sind der Abschluss und jede Änderung des Jagdpachtvertrages anzuzeigen?
Antwortmöglichkeiten
- AOberste Jagdbehörde.
- BUntere Jagdbehörde.✓ richtig
- CGemeindeverwaltung.
- DJagdgenossenschaft.
- EHegegemeinschaft.
- FJagdbeirat.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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