Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 14
Wann ist Nachtzeit im Sinne des Bundesjagdgesetzes?
Antwortmöglichkeiten
- ATäglich von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
- B1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang.✓ richtig
- C1,5 Stunden vor Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden nach Sonnenaufgang.
- DVon der Morgendämmerung bis zur Abenddämmerung.
- EVon der Abenddämmerung bis zur Morgendämmerung.
- FVon Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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