Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 11
Welche tot aufgefundenen Tiere darf sich der zuständige Jagdbezirksinhaber nicht ohne Weiteres aneignen?
Antwortmöglichkeiten
- AFeldsperling✓ richtig
- BWaldschnepfe
- CBlässralle
- DEichhörnchen✓ richtig
- EMauswiesel
- FBirkhuhn
Lösung
Antworten A, D sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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