Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 5

Unterliegt Fallwild in Deutschland der gesetzlichen Pflicht zur amtlichen Fleischuntersuchung?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein, Fallwild gilt als nicht zum Verzehr geeignet.✓ richtig
  2. BJa.
  3. CJe nach Verwendung.
  4. DJa, aber nur Unfallwild.
  5. EEs besteht keine gesetzliche Verpflichtung, wird aber aus Gründen der Wildbrethygiene empfohlen.
  6. FNein, wenn das Wild stattdessen durch eine kundige Person untersucht wird.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Sachsen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.