Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 3
Wer trägt die Verantwortung für das ordnungsgemäße Aufbrechen des erlegten Wildes, das in den Handel gebracht wird?
Antwortmöglichkeiten
- AAmtstierarzt
- BErwerber
- CErleger✓ richtig
- DJagdausübungsberechtigter
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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