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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 3

Wer trägt die Verantwortung für das ordnungsgemäße Aufbrechen des erlegten Wildes, das in den Handel gebracht wird?

Antwortmöglichkeiten

  1. AAmtstierarzt
  2. BErwerber
  3. CErleger✓ richtig
  4. DJagdausübungsberechtigter

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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