Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 360
Welche Aussagen zum Schalldämpfer treffen zu?
Antwortmöglichkeiten
- AEin Schalldämpfer darf erst im Jagdbezirk auf die Jagdwaffe montiert werden.
- BSchalldämpfer können zusammen mit den zugehörigen Waffen aufbewahrt werden.✓ richtig
- CFür Schalldämpfer gelten die gleichen Aufbewahrungsvorschriften wie für Ihre Munition.
- DJeder Schalldämpfer hat eine individuelle Nummer, die in die Waffenbesitzkarte eingetragen wird.✓ richtig
- ESchalldämpfer sind einer Langwaffe entsprechend aufzubewahren.✓ richtig
Lösung
Antworten B, D, E sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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