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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 343

Unter welchen Voraussetzungen darf Ihnen ein Waffenhändler eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe zum Ausprobieren ohne vorherige Erlaubnis der zuständigen Behörde überlassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AÜberhaupt nicht. Ohne vorherige Erlaubnis ist das immer verboten.
  2. BDas ist waffenrechtlich für die Dauer von bis zu 6 Wochen ohne weitere Voraussetzung erlaubt.
  3. CDas ist nur erlaubt, wenn ich bereits eine Waffenbesitzkarte besitze und der Erwerb vorübergehend ist (höchstens einen Monat).✓ richtig
  4. DDies ist nur erlaubt, wenn ich einen gültigen Jagdschein vorweisen kann.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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