Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 343
Unter welchen Voraussetzungen darf Ihnen ein Waffenhändler eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe zum Ausprobieren ohne vorherige Erlaubnis der zuständigen Behörde überlassen?
Antwortmöglichkeiten
- AÜberhaupt nicht. Ohne vorherige Erlaubnis ist das immer verboten.
- BDas ist waffenrechtlich für die Dauer von bis zu 6 Wochen ohne weitere Voraussetzung erlaubt.
- CDas ist nur erlaubt, wenn ich bereits eine Waffenbesitzkarte besitze und der Erwerb vorübergehend ist (höchstens einen Monat).✓ richtig
- DDies ist nur erlaubt, wenn ich einen gültigen Jagdschein vorweisen kann.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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