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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 341

Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften ist richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEin Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf jederzeit eine Kurzwaffe zum Selbstschutz führen.
  2. BEin Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis die Jagdwaffe auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd zugriffsbereit aber nicht schussbereit führen.✓ richtig
  3. CEin Inhaber eines gültigen Jagdscheins muss seine Jagdwaffe auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd in einem verschlossenen Futteral bzw. Waffenkoffer transportieren.
  4. DEin Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf generell und ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zum Jagdschutz oder zum Forstschutz führen und mit ihnen schießen.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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