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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 337

Wie darf unbrauchbar gewordene Munition entsorgt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AGeschoss abziehen, Pulver in Wasser auflösen, Rest in Hausmüll geben.
  2. BAls Sondermüll/Gefahrstoff bei der örtlichen Annahmestelle abgeben.
  3. CAn den Verkäufer/Hersteller oder einen Delaborierbetrieb geben.✓ richtig
  4. DBei der örtlichen Polizeidienststelle abgeben, von dort erfolgt die fachgerechte Entsorgung.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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