Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 333
Was versteht man unter "Putativnotwehr"?
Antwortmöglichkeiten
- AÜberschreitung rechtlicher Grenzen zur Rettung von Sachgütern.
- BÜberschreitung der Notwehr.
- CEin gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff wird von einem anderen Angegriffenen abgewehrt.
- DIrrtümliche Annahme einer Notwehrsituation.✓ richtig
- EDurchführen einer Notwehrhandlung zugunsten eines schutzbedürftigen Dritten.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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