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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 332

Wann wird in der Regel eine waffenrechtliche Erlaubnis von der Erlaubnisbehörde widerrufen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn der Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis nicht mehr zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist.✓ richtig
  2. BWenn der Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis kein Bedürfnis mehr nachweisen kann.✓ richtig
  3. CWenn der Inhaber der waffenrechtliche Erlaubnis seinen Wohnort in ein anderes Bundesland verlegt.
  4. DWenn der Inhaber der waffenrechtliche Erlaubnis vorübergehend krankheitsbedingt eingeschränkt ist.

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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