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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 328

Sie besitzen eine Pistole im Kaliber 7,65 Millimeter Browning und einen Revolver im Kaliber .22lr. Sie möchten zusätzlich einen Revolver im Kaliber .357 Magnum erwerben. Unter welchen Umständen bekommen Sie den erforderlichen Voreintrag von der zuständigen Waffenbehörde?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEin Jahresjagdschein für drei aufeinander folgende Jahre.
  2. BDie dauerhafte Überlassung einer der vorhandenen Kurzwaffen an einen Berechtigten.✓ richtig
  3. CAnerkennung eines besonderen Bedürfnisses für den Neuerwerb des Revolvers als fangschusstaugliche Waffe durch die zuständige Waffenbehörde.✓ richtig
  4. DVorherige Zustimmung der unteren Jagdbehörde.

Lösung

Antworten B, C sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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