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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 326

Wann müssen Sie mit Kontrollen der Waffenaufbewahrung durch die Waffenbehörde rechnen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANur wenn Sie einen waffenrechtlichen Verstoß begangen haben.
  2. BNur wenn Sie keine Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.
  3. CNur wenn Sie einen waffenrechtlichen Verstoß begangen und keine Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.
  4. DAuch dann wenn Sie keinen waffenrechtlichen Verstoß begangen und alle Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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