Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 326
Wann müssen Sie mit Kontrollen der Waffenaufbewahrung durch die Waffenbehörde rechnen?
Antwortmöglichkeiten
- ANur wenn Sie einen waffenrechtlichen Verstoß begangen haben.
- BNur wenn Sie keine Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.
- CNur wenn Sie einen waffenrechtlichen Verstoß begangen und keine Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.
- DAuch dann wenn Sie keinen waffenrechtlichen Verstoß begangen und alle Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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