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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 321

Wem dürfen erlaubnispflichtige Langwaffen vorübergehend überlassen werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADem Mitglied eines Schützenvereins.
  2. BEinem befreundeten Polizeibeamten.
  3. CDem Ehepartner.
  4. DEinem Waffenhändler.✓ richtig
  5. EEinem Jäger mit gültigem Jagdschein und Waffenbesitzkarte (WBK).✓ richtig
  6. FEinem Sportschützen, der Inhaber einer Waffenbesitzkarte (WBK) ist.✓ richtig

Lösung

Antworten D, E, F sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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