Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 319
Vater und Sohn sind Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins und leben in häuslicher Gemeinschaft. Jeder besitzt drei Langwaffen. Dürfen sie ihre Langwaffen im selben Waffenschrank nach der Norm EN 1143 (cid:19)1 aufbewahren?
Antwortmöglichkeiten
- ANein, jeder Inhaber einer Waffenbesitzkarte benötigt einen eigenen Waffenschrank.
- BJa, aber in einem Sicherheitsbehältnis mit mindestens dem Widerstandsgrad N/0.✓ richtig
- CJa, aber nur in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B.
- DNein, da sonst jeder Zugriff auf die Waffen des anderen hätte.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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