Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 316
Der Inhaber eines Jahresjagdscheins will seine erste Kurzwaffe (Kaliber .38 Special) erwerben. Was muss er tun?
Antwortmöglichkeiten
- AEr muss zuerst eine spezielle Prüfung zum Führen von Kurzwaffen ablegen.
- BEr muss vor dem Kauf die Erlaubnis zum Erwerb von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.✓ richtig
- CEr muss innerhalb von drei Monaten nach Erwerb die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.
- DEr muss innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.✓ richtig
Lösung
Antworten B, D sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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