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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 314

Was ist richtig? Der gültige Jagdschein ersetzt nach dem Waffengesetz ...

Antwortmöglichkeiten

  1. Abeim Erwerb einer jagdlich zulässigen Langwaffe die Voreintragung in der Waffenbesitzkarte.✓ richtig
  2. Bdie Munitionserwerbsberechtigu ng für Langwaffenmunition.✓ richtig
  3. Cdie Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen auf öffentlichen Veranstaltungen.
  4. Ddie Munitionserwerbsberechtigu ng für Kurzwaffenmunition.
  5. Eimmer eine Schießerlaubnis.

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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