Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 312
Welche der folgenden Aussagen ist zutreffend?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Erwerb einer Schusswaffe muss innerhalb von vier Wochen angemeldet werden.
- BDie Waffenbesitzkarte hat grundsätzlich eine Gültigkeit von einem Jahr.
- CDie in eine Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe gilt grundsätzlich ein Jahr.✓ richtig
- DDer Diebstahl von Jagdwaffenmunition muss der Behörde nicht angezeigt werden.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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