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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 312

Welche der folgenden Aussagen ist zutreffend?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Erwerb einer Schusswaffe muss innerhalb von vier Wochen angemeldet werden.
  2. BDie Waffenbesitzkarte hat grundsätzlich eine Gültigkeit von einem Jahr.
  3. CDie in eine Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe gilt grundsätzlich ein Jahr.✓ richtig
  4. DDer Diebstahl von Jagdwaffenmunition muss der Behörde nicht angezeigt werden.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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