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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 306

Sie haben eine Bockdoppelflinte an einen Jagdfreund veräußert und ihm die Waffe ausgehändigt. Was müssen Sie außerdem noch gegenüber der Waffenbehörde unternehmen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANichts, da der Erwerber die Waffe bei der zuständigen Behörde anmeldet.
  2. BNur die zugehörige Waffenbesitzkarte an die Behörde schicken.
  3. CInnerhalb von zwei Wochen eine Veräußerungsanzeige bei der zuständigen Behörde unter Vorlage der zugehörigen Waffenbesitzkarte machen.✓ richtig
  4. DInnerhalb von vier Wochen eine formlose schriftliche Veräußerungsanzeige bei der zuständigen Behörde machen.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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