Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 159
Welche Aussage ist zutreffend? Die gemeinschaftliche Aufbewahrung ...
Antwortmöglichkeiten
- Avon Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.✓ richtig
- Bvon 6 Kurzwaffen durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet, ist zulässig.
- Cvon 12 Kurzwaffen durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses mindestens 200 Kilogramm beträgt, ist zulässig.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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