Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 149
Ein Jagdscheininhaber hat auf seiner Waffenbesitzkarte nur eine Flinte im Kaliber 16/70 eingetragen. Darf er auch Schrotpatronen mit einem anderen Kaliber erwerben?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, aber nur, wenn er eine in der Waffenbesitzkarte eingetragene Erwerbsberechtigung besitzt.
- BJa, aber nur im Kaliber 16/65 und 16/67,5.
- CNein, er darf nur Munition für das eingetragene Kaliber erwerben.
- DJa.✓ richtig
- EJa, aber nur im Kaliber 16 oder kleiner.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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