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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 147

Wie müssen Sie Flintenlaufgeschosse und Schrotpatronen bei der Jagdausübung mitführen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AIch darf nur Schrotpatronen oder Flintenlaufgeschosse mitführen.
  2. BGetrennt verwahrt und so, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist.✓ richtig
  3. CFlintenlaufgeschosse und Schrotpatronen dürfen ohne getrennte Verwahrung mitgeführt werden.
  4. DFlintenlaufgeschosse sind zusammen mit Kugelpatronen mitzuführen.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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