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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 43

Während ihrer Abwesenheit möchten Mitarbeitende der zuständigen Waffenbehörde die Aufbewahrung ihrer Waffen prüfen. Muss Ihr Mitbewohner, der keine waffenrechtliche Erlaubnis hat, die Mitarbeitenden der Waffenbehörde gewähren lassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, denn auch hier besteht eine Mitwirkungspflicht.
  2. BJa, denn sonst entsteht ein Verdachtsmoment.
  3. CNein, es besteht keine Mitwirkungspflicht für den Mitbewohner.✓ richtig
  4. DJa, denn andernfalls macht sich der Mitbewohner strafbar.
  5. EJa, wenn sich die Mitarbeitenden der Waffenbehörde ordnungsgemäß ausgewiesen haben.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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