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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 42

Benötigen Sie zum Ein- oder Anschießen Ihrer Jagdwaffe im eigenen Jagdbezirk eine besondere waffenrechtliche Erlaubnis?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANur für das Einschießen.
  2. BNur für das Anschießen.
  3. CNein, es ist keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis notwendig.✓ richtig
  4. DDas Ein- oder Anschießen einer Jagdwaffe im eigenen Jagdbezirk ist waffenrechtlich nicht zulässig.
  5. EJa, wenn das Ein- oder Anschießen mit weniger als 500 Meter Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude geschehen soll.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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