Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 42
Benötigen Sie zum Ein- oder Anschießen Ihrer Jagdwaffe im eigenen Jagdbezirk eine besondere waffenrechtliche Erlaubnis?
Antwortmöglichkeiten
- ANur für das Einschießen.
- BNur für das Anschießen.
- CNein, es ist keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis notwendig.✓ richtig
- DDas Ein- oder Anschießen einer Jagdwaffe im eigenen Jagdbezirk ist waffenrechtlich nicht zulässig.
- EJa, wenn das Ein- oder Anschießen mit weniger als 500 Meter Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude geschehen soll.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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