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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 41

Ist ein Jäger mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die sein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdbezirk uneingeschränkt zu führen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa.
  2. BNein.✓ richtig
  3. CJa, aber nur, wenn er dies bei der zuständigen unteren Jagdbehörde zuvor angezeigt hat.
  4. DJa, aber nur, wenn er Forstbeamter ist.
  5. EJa, wenn er älter als 21 Jahre ist.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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