Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 40
Welche waffenrechtlichen Aussagen sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- AInhaber gültiger Jahresjagdscheine benötigen zum Erwerb von Langwaffen einen Voreintrag in ihrer Waffenbesitzkarte.
- BInhaber gültiger Jahresjagdscheine benötigen zum Erwerb und Besitz einer halbautomatischen Langwaffe einen Voreintrag in ihrer Waffenbesitzkarte.
- CHieb- und Stichwaffen mit einer Klingenlänge von über 12 Zentimeter sind bei der Ausübung der Jagd zulässig.✓ richtig
- DInhaber gültiger Jahresjagdscheine benötigen zum Erwerb einer Kurzwaffe einen Voreintrag in ihrer Waffenbesitzkarte.✓ richtig
- EUnter dem Führen einer Waffe wird rechtlich die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte verstanden.✓ richtig
Lösung
Antworten C, D, E sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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