Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 34
Ist der Jagdscheininhaber berechtigt seine Waffen auf direktem Weg von seinem Wohnort zu seinem Jagdbezirk zu führen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, jedoch nicht schussbereit.✓ richtig
- BJa, aber nur, wenn er über einen auf diese Waffen ausgeschriebenen Waffenschein verfügt.
- CJa, aber nur in einem abgeschlossenen Waffenbehältnis (z. B. Futteral).
- DJa, aber mindestens mit zugebundenem Schloss oder Verschluss.
- EJa, aber nur, wenn der Wohnort innerhalb seines Jagdbezirks liegt.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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