Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 23
Ist das nichtgewerbsmäßige Wiederladen von Patronenhülsen erlaubnispflichtig?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, es bedarf einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz.
- BJa, es bedarf einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.✓ richtig
- CJa, es bedarf einer Erlaubnis nach dem Jagdgesetz.
- DNein, das Widerladen ist für Jäger aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht zulässig.
- ENein, weil der Jäger bereits durch das Bestehen der Jägerprüfung dazu befugt ist.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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