Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 19
Welche Sicherheitsstufe muss der Waffenschrank zur Aufbewahrung von Kurzwaffen nach aktueller Rechtslage mindestens besitzen?
Antwortmöglichkeiten
- ASicherheitsstufe S2 nach EN 14450
- BSicherheitsstufe 0 nach EN 1143-1✓ richtig
- CSicherheitsstufe B nach VDMA 24992
- DSicherheitsstufe A nach VDMA 24992
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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