Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg3 · Frage 17
Welche Aussagen sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- AKurzwaffen haben eine Gesamtlänge von über 30 Zentimeter.
- BAls Langwaffen gelten Waffen von über 60 Zentimeter Gesamtlänge.✓ richtig
- CEine Schusswaffe mit 45 Zentimeter Gesamtlänge gilt als Kurzwaffe.✓ richtig
- DKurzwaffen haben eine Lauflänge von mindestens 10 Zentimeter.
- EMit Kurzwaffen kann nur einhändig geschossen werden.
- FLangwaffen müssen eine Lauflänge von über 60 Zentimeter aufweisen.
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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