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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg2 · Frage 365

In der Unfallverhütungsvorschrift Jagd werden Angaben über Nachsuchen gemacht. Welche Aussage ist zutreffend?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Jagdausübungsberechtigte ist an die Weisungen des Hundeführers, der Jagdleiter ist, gebunden.✓ richtig
  2. BDer Hundeführer ist an die Weisungen des Jagdausübungsberechtigten, der Jagdleiter ist, gebunden.
  3. CDer Hundeführer sollte die notwendige persönliche Schutzausrüstung benutzen.
  4. DDa es sich nicht um eine Gesellschaftsjagd handelt, ist ein Jagdleiter nicht notwendig.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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