Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg2 · Frage 355
Wann muss auf dem Ansitz erlegtes Schalenwild aufgebrochen werden?
Antwortmöglichkeiten
- ASobald das Stück ausgekühlt ist.
- BSpätestens bei Anbruch der Dämmerung.
- CInnerhalb von 7 Stunden.
- DBei Abgabe an den Verbraucher.
- EUnverzüglich.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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