Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg2 · Frage 311
Was versteht man unter "Fallwild"?
Antwortmöglichkeiten
- AWild, das durch eine Falle gefangen wurde.
- BWild, das erlegt wurde.
- CNicht durch Erlegung verendetes Wild.✓ richtig
- DNur Wild, das durch äußere, gewaltsame Einwirkung verendet ist.
- EFederwild, das infolge von Beschuss zu Boden fällt.
- FNur Wild, das aufgrund eines Unfalls im Straßenverkehr verendet ist.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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