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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg2 · Frage 311

Was versteht man unter "Fallwild"?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWild, das durch eine Falle gefangen wurde.
  2. BWild, das erlegt wurde.
  3. CNicht durch Erlegung verendetes Wild.✓ richtig
  4. DNur Wild, das durch äußere, gewaltsame Einwirkung verendet ist.
  5. EFederwild, das infolge von Beschuss zu Boden fällt.
  6. FNur Wild, das aufgrund eines Unfalls im Straßenverkehr verendet ist.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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