Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg2 · Frage 230

Welche Aussagen über die Fallenjagd sind richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWieselwippbrettfallen müssen stets beködert werden.
  2. BFallen sind stets so aufzustellen, dass Fehlfänge möglichst vermieden werden.✓ richtig
  3. CLebendfallen unterliegen keinen Größenvorgaben.
  4. DIn Thüringen ist die Jagd mit Totschlagfallen zulässig.
  5. EIn Thüringen ist die Jagd mit Totschlagfallen verboten.✓ richtig
  6. FDer Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd in Thüringen zusätzlich zum Jagdschein einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang (Sachkundelehrgang).

Lösung

Antworten B, E sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Sachsen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.