Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg2 · Frage 211

Welche Einschränkungen gelten nach der Unfallverhütungsvorschrift Jagd (besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagden) für das Mitführen von Schusswaffen für die Durchgeh- oder Treiberschützen bei Gesellschaftsjagden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie geladene Waffe muss gesichert sein.
  2. BWaffen dürfen im Treiben grundsätzlich nicht mitgeführt werden.
  3. CEs dürfen nur entladene Waffen mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Feldstreifen und Kesseltreiben.✓ richtig
  4. DDie mitgeführte Waffe muss über eine angemessene Zieleinrichtung verfügen.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Sachsen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.