Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg2 · Frage 198
Welche Dauer sollte ein Treiben auf einer Gesellschaftsjagd möglichst nicht überschreiten, damit erlegtes Wild rechtzeitig aufgebrochen werden kann?
Antwortmöglichkeiten
- AMaximal 1 Stunde, da nach 2 Stunden alles Wild aufgebrochen sein sollte.
- BEtwa 8 Stunden, aber nur bei Drückjagden auf Schalenwild.
- CNicht länger als 5 Stunden.
- DEtwa 2 Stunden, damit spätestens nach 3 Stunden möglichst alles Wild aufgebrochen ist.✓ richtig
- EEtwa 4 Stunden, damit spätestens nach 5 Stunden möglichst alles Wild aufgebrochen ist.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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