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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg1 · Frage 562

Welche Aussagen treffen auf eine Ablenkfütterung zu?

Antwortmöglichkeiten

  1. ASie ist jagdlich einer Kirrung gleichgestellt.
  2. BSie soll das Wild ganzjährig mit artgemäßem Futter versorgen.
  3. CSie dient der Absenkung von Wildschäden.✓ richtig
  4. DSie ist in Thüringen unter anderem zur Lenkung wild lebender Entenarten zugelassen.
  5. EBei der Ablenkfütterung darf in Thüringen lediglich Getreide vorlegt werden.✓ richtig
  6. FDie Ablenkfütterung ist in Thüringen nur in Notzeiten zulässig.

Lösung

Antworten C, E sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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