Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg1 · Frage 552
Was versteht man unter dem Begriff "Integrierter Pflanzenschutz"?
Antwortmöglichkeiten
- AVertraglich geregelter Bezug von chemischen Pflanzenschutzmitteln.
- BAbgestimmte Durchführung von mechanischen, chemischen und biologischen Pflanzenschutzmaßnahmen.✓ richtig
- CGrundsätzlicher Verzicht auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln.
- DGenetische Veränderung des Saatgutes mit verbesserten Pflanzenschutzeigenschaften (z. B. Trockenresistenz, Immunität gegenüber bestimmten Krankheitserregern).
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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