Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg1 · Frage 437
Welche der nachgenannten Arten zählen zu den Nagetieren?
Antwortmöglichkeiten
- ABiber✓ richtig
- BWaldspitzmaus
- CEichhörnchen✓ richtig
- DSiebenschläfer✓ richtig
- EMaulwurf
- FWildkaninchen
Lösung
Antworten A, C, D sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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