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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg1 · Frage 437

Welche der nachgenannten Arten zählen zu den Nagetieren?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABiber✓ richtig
  2. BWaldspitzmaus
  3. CEichhörnchen✓ richtig
  4. DSiebenschläfer✓ richtig
  5. EMaulwurf
  6. FWildkaninchen

Lösung

Antworten A, C, D sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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